Kanzlei

Die Kanzlei kann auf eine langjährige Tradition zurückblicken.
Die Gründung erfolgte im Jahr 1955 durch Herrn Rechtsanwalt
Willi R. Koch († 4. Juni 2008).

Inzwischen hat sich die Kanzlei zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Zu unseren Mandanten zählen heute mittelständische Unternehmen, selbständige Gewerbetreibende, Handwerker, Freiberufler, Behörden und gemeinnützige Organisationen ebenso wie Privatpersonen.

Die drei Rechtsanwälte der Partnerschaftsgesellschaft beraten und betreuen Sie unter anderem in den folgenden Rechtsgebieten:
  • Adoptionsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Architektenrecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht
  • Privates Baurecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
Dabei werden Sie durch 15 Fach- und Sekretariatsangestellte unter Einsatz modernster Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützt.

Durch die enge Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft mit
Herrn Steuerberater Reinhold Volter können wir Ihnen auch in wirtschafts- und steuerrechtlichen Fragen umfassende Beratung aus einer Hand anbieten.