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Die für die Anwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
Diese Berufsregeln können Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) einsehen. Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" (Bundesrepublik Deutschland) wurde den Anwälten der Partnerschaftsgesellschaft aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen zuerkannt. Die Anwälte gehören der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main an. Der Rechtsanwalt Michael Wurst ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zum Notar bestellt, in Hessen (BRD) als Notar zugelassen und führt die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt und Notar". Der Notar ist Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main (Körperschaft des öffentlichen Rechts), Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main. Zuständige Aufsichtsbehörde des Notars ist der Präsident des Landgerichts Gießen, Ostanlage 15, 35390 Gießen. Für den Notar gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Diese Vorschriften können über die Homepage der Bundesnotarkammer in der Rubrik "Der Notar" in der Unter-Rubrik "Berufsrecht" eingesehen und abgerufen werden. |
ImpressumKoch, Dr. Koch & Partner Bahnhofstraße 28/30 |
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Hinweis nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Notarinnen und Notare sind aufgrund der Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,00 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 19a BNotO. Koch, Dr. Koch & Partner Rechtsanwälte unterhalten die Berufshaftpflichtversicherung sowohl hinsichtlich seiner Verpflichtung aus § 51 BRAO als auch § 19a BNotO bei: Allianz Versicherungs-AG Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und entspricht damit den oben genannten Vorschriften.
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